Rechtsprechung
   VGH Bayern, 21.11.2016 - 3 ZB 13.573   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,45526
VGH Bayern, 21.11.2016 - 3 ZB 13.573 (https://dejure.org/2016,45526)
VGH Bayern, Entscheidung vom 21.11.2016 - 3 ZB 13.573 (https://dejure.org/2016,45526)
VGH Bayern, Entscheidung vom 21. November 2016 - 3 ZB 13.573 (https://dejure.org/2016,45526)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2016,45526) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (13)

  • BVerwG, 28.02.2002 - 2 C 5.01

    Beamter - Dienstunfall - Unfallfürsorge - fristgerechte Meldung von Unfallfolgen.

    Auszug aus VGH Bayern, 21.11.2016 - 3 ZB 13.573
    Folgen eines Dienstunfalls, die erst später bemerkbar geworden sind, begründen deshalb keinen Anspruch des Beamten auf Dienstunfallfürsorge, wenn er sie nicht innerhalb von zehn Jahren seit dem Unfall und innerhalb von drei Monaten, nachdem die Unfallfolge bemerkbar geworden ist, dem Dienstherrn gemeldet hat (BVerwG, U. v. 28.2.2002 - 2 C 5.01 - juris Rn. 9; U. v. 28.4.2011 - 2 C 55.09 - juris Rn. 29; B. v. 11.7.2014 - 2 B 37.14 - juris Rn. 9).

    Nach dem ausdrücklichen Wortlaut beginnt sowohl die Ausschlussfrist nach § 45 Abs. 1 BeamtVG als auch die Ausschlussfrist nach § 45 Abs. 2 BeamtVG mit dem Eintritt des Unfalls; dies gilt auch dann, wenn der Beamte vor Ablauf der Ausschlussfrist den Zusammenhang des Körperschadens mit dem Unfallereignis nicht erkannt hat und auch nicht erkennen konnte (BVerwG, U. v. 28.2.2002 a. a. O. Rn. 17).

    Das ist nicht nur der Fall, wenn nach Ablauf der Zehnjahresfrist das Dienstunfallgeschehen erstmals als solches gemeldet wird, sondern auch dann, wenn ein (weiterer) Körperschaden aufgrund eines solchen Ereignisses gemeldet wird, da nach Ablauf von zehn Jahren Auseinandersetzungen über den Geschehensablauf und den Kausalzusammenhang eines Körperschadens vermieden werden sollen (BVerwG, U. v. 28.2.2002 a. a. O. Rn. 18).

    Mangels Anhaltspunkt für einen Körperschaden hat das Landesamt für Finanzen die Klägerin vielmehr zu Recht aufgefordert, zunächst Rechnungen mit einem ärztlichen Attest vorzulegen, aus dem sich ein Zusammenhang der geltend gemachten Beschwerden mit dem Dienstunfall ergibt (BVerwG, U. v. 28.2.2002 a. a. O. Rn. 11).

  • BVerwG, 06.03.1986 - 2 C 37.84

    Beamtenrecht; Dienstunfallmeldung; Kfz-Sachschaden

    Auszug aus VGH Bayern, 21.11.2016 - 3 ZB 13.573
    Sie soll den Dienstherrn in die Lage versetzen, selbst die erforderlichen Ermittlungen anzustellen und so eine zeitnahe Aufklärung des Sachverhalts sicherzustellen, damit spätere Aufklärungsschwierigkeiten vermieden werden (BVerwG, U. v. 6.3.1986 - 2 C 37.84 - RiA 1986, 208).

    Die bloße Unterrichtung von Beschwerden, die keine ärztliche Behandlung erforderten, stellt jedoch keine Dienstunfallmeldung dar (BVerwG, U. v. 6.3.1986 a. a. O.).

    Für den Beklagten bestand deshalb auch kein Anlass, gemäß § 45 Abs. 3 BeamtVG bzw. Art. 24 Abs. 1 BayVwVfG im Rahmen der Amtsermittlung zu untersuchen, ob eine (weitere) Dienstunfallfolge vorliegt (BVerwG, U. v. 6.3.1986 a. a. O.).

  • VGH Bayern, 05.10.2004 - 3 B 00.2537
    Auszug aus VGH Bayern, 21.11.2016 - 3 ZB 13.573
    Dazu gehört nach Art. 119 Abs. 4 Satz 1 BayBG (in der bis 31.3.2009 geltenden Fassung vom 27.8.1998 = a. F.) bzw. Art. 144 Abs. 4 Satz 1 BayBG (in der bis 31.12.2010 geltenden Fassung vom 29.7.2008) auch die Verpflichtung, der Pensionsbehörde die für die Feststellung der Unfallfürsorgeansprüche erforderlichen Auskünfte zu erteilen und die über sie bei Krankenanstalten, Rehabilitationseinrichtungen, Versicherungen, Behörden oder behandelnden Ärzten geführten Untersuchungsunterlagen auf Verlangen zur Einsichtnahme vorzulegen (BayVGH, B. v. 5.10.2004 - 3 B 00.2537 - juris Rn. 17).

    Dass die Klägerin die Vorlage der geforderten Atteste vor Ablauf der Zehnjahresfrist des § 45 Abs. 2 Satz 1 BeamtVG unterlassen hat, geht daher zu ihren Lasten (BayVGH, B. v. 5.10.2004 a. a. O.).

  • BVerwG, 28.04.2011 - 2 C 55.09

    Dienstunfall; Krankheit; Berufskrankheit; Infektionskrankheit; ionisierende

    Auszug aus VGH Bayern, 21.11.2016 - 3 ZB 13.573
    Folgen eines Dienstunfalls, die erst später bemerkbar geworden sind, begründen deshalb keinen Anspruch des Beamten auf Dienstunfallfürsorge, wenn er sie nicht innerhalb von zehn Jahren seit dem Unfall und innerhalb von drei Monaten, nachdem die Unfallfolge bemerkbar geworden ist, dem Dienstherrn gemeldet hat (BVerwG, U. v. 28.2.2002 - 2 C 5.01 - juris Rn. 9; U. v. 28.4.2011 - 2 C 55.09 - juris Rn. 29; B. v. 11.7.2014 - 2 B 37.14 - juris Rn. 9).
  • BVerwG, 14.12.2004 - 2 C 66.03

    Anerkennung; Dienstunfall; Schriftform; Sportunfall; Sportveranstaltung;

    Auszug aus VGH Bayern, 21.11.2016 - 3 ZB 13.573
    Sie kann deshalb auch (fern-) mündlich erfolgen (BVerwG, U. v. 14.12.2004 - 2 C 66.03 - juris Rn. 19).
  • BVerwG, 21.09.2006 - 2 C 5.06

    Zeitvorgabe für die Geltendmachung von Besoldungsansprüchen nach Art. 9 § 1 Abs.

    Auszug aus VGH Bayern, 21.11.2016 - 3 ZB 13.573
    Der Dienstherr ist aus dem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis grundsätzlich nicht verpflichtet, den Beamten über dessen Rechte und Pflichten jederzeit umfassend und aktuell zu informieren (BVerwG, U. v. 21.9.2006 - 2 C 5.06 - juris Rn. 17).
  • BVerwG, 06.03.2002 - 2 B 3.02

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Anforderungen an die

    Auszug aus VGH Bayern, 21.11.2016 - 3 ZB 13.573
    Ebenso wenig lässt sich aus der beamtenrechtlichen Fürsorgepflicht (§ 45 BeamtStG) eine allgemeine Belehrungspflicht des Dienstherrn über sämtliche für den Beamten einschlägige Rechtsvorschriften ableiten, vor allem dann, wenn es sich um Vorschriften handelt, deren Kenntnis bei dem Beamten vorausgesetzt werden oder die sich der Beamte unschwer selbst verschaffen kann (BVerwG, B. v. 6.3.2002 - 2 B 3.02 - juris Rn. 5).
  • BVerwG, 11.07.2014 - 2 B 37.14

    Zur Fristenregelung des § 45 Abs. 1 Satz 1 BeamtVG

    Auszug aus VGH Bayern, 21.11.2016 - 3 ZB 13.573
    Folgen eines Dienstunfalls, die erst später bemerkbar geworden sind, begründen deshalb keinen Anspruch des Beamten auf Dienstunfallfürsorge, wenn er sie nicht innerhalb von zehn Jahren seit dem Unfall und innerhalb von drei Monaten, nachdem die Unfallfolge bemerkbar geworden ist, dem Dienstherrn gemeldet hat (BVerwG, U. v. 28.2.2002 - 2 C 5.01 - juris Rn. 9; U. v. 28.4.2011 - 2 C 55.09 - juris Rn. 29; B. v. 11.7.2014 - 2 B 37.14 - juris Rn. 9).
  • VGH Bayern, 24.04.2015 - 3 B 14.1141

    Unfall bei Probefahrt mit historischen Fahrzeug als Dienstunfall

    Auszug aus VGH Bayern, 21.11.2016 - 3 ZB 13.573
    Die 1960 geborene Klägerin, die als Forstamtfrau (BesGr A 11) im Dienst des Beklagten steht, hat die von ihr geltend gemachten weiteren Gesundheitsschäden (Beinverkürzung um 1, 5 cm rechts, Arthrose im rechten Hüftgelenk; Femoralisneuralgie rechts) aus dem Dienstunfall erst nach Ablauf der Ausschlussfrist des § 45 Abs. 2 BeamtVG (gemäß § 108 Abs. 1 BeamtVG in der bis zum 31.12.2010 geltenden Fassung vom 31.8.2006, vgl. BayVGH, U. v. 24.4.2015 - 3 B 14.1141 - juris Rn. 22; gleichlautend Art. 47 Abs. 2 BayBeamtVG) gemeldet, so dass der Beklagte deren Anerkennung als weitere Dienstunfallfolgen rechtsfehlerfrei abgelehnt hat.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 27.11.2014 - 1 A 450/13

    Versäumung der Meldefrist i. R. der Anerkennung einer Berufskrankheit und

    Auszug aus VGH Bayern, 21.11.2016 - 3 ZB 13.573
    Wenn sie sich insofern darauf beruft, dass sie den Arztbrief von Dr. W. vom 15. September 2008 dem Landesamt für Finanzen - Beihilfestelle - Dienststelle A. 2008 übermittelt habe, so dass eine Weitergabe innerhalb derselben Behörde ohne weiteres möglich gewesen wäre, wäre die Meldung bei einer anderen Dienststelle nicht ausreichend gewesen (OVG NRW, B. v. 27.11.2014 - 1 A 450/13 - juris Rn. 6).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 02.09.2014 - 1 A 2773/12

    Obliegenheit eines Beamten zur Befreiung seiner behandelnden Ärzte gegenüber den

  • VGH Bayern, 04.12.2009 - 3 ZB 09.657

    Anerkennung als Dienstunfall; Fahrradunfall in den Sommerferien bei

  • VGH Bayern, 29.12.1992 - 3 B 91.3436
  • VGH Bayern, 20.03.2017 - 3 ZB 14.1449

    Kein Anspruch auf Unfallruhegehalt und Unfallausgleich - Ablauf der

    Eine Anerkennung ist daher auch dann ausgeschlossen, wenn der Beamte Fürsorgeansprüche aus einem Körperschaden auf ein Unfallgeschehen zurückführt, das er zwar fristgerecht gemeldet hat und das als Dienstunfall anerkannt worden ist, das aber im Zeitpunkt der Meldung bereits mehr als zehn Jahre zurückliegt (BayVGH, B.v. 21.11.2016 - 3 ZB 13.573 - juris Rn. 5).

    Erforderlich sind aber nähere Angaben, aus denen - zumindest mittelbar - hervorgeht, dass eine (weitere) Dienstunfallfolge angezeigt wird, aus der ggf. auch Unfallfürsorgeansprüche entstehen können (BayVGH, B.v. 21.11.2016 a.a.O. Rn.8).

    Eine Kenntnis der Beihilfestelle bzw. des Gesundheitsamts oder des arbeitsmedizinischen Dienstes der Beklagten genügt hierfür also nicht (BayVGH, B.v. 21.11.2016 a.a.O. Rn. 12; B.v. 7. März 2017 - 3 ZB 14.1973 - juris Rn. 4).

    Eine Weitergabe derartiger Daten an das Personalamt war daher nicht zulässig und ist deshalb auch zu Recht unterblieben (BayVGH, B.v. 21.11.2016 a.a.O. Rn. 12).

  • VGH Bayern, 09.01.2018 - 8 ZB 16.2496

    Nachträgliche Beschränkung eines wasserrechtlichen Altrechts

    Die Amtsermittlungspflicht findet dort ihre Grenzen, wo ein Beteiligter selbst Aufklärung über für in günstige Tatsachen geben kann, die aus seiner Sphäre stammen (BayVGH, B.v. 21.11.2016 - 3 ZB 13.573 - juris Rn. 9; vgl. auch Geiger in Eyermann, VwGO, 14. Aufl. 2014, § 86 Rn. 20; Kopp/Schenke, VwGO, 23. Aufl. 2017, § 86 Rn. 11).
  • VGH Bayern, 24.03.2017 - 3 C 16.859

    Ausschlussfrist und Beweislast für die Anerkennung weiterer Dienstunfallfolgen

    Nach § 45 Abs. 2 BeamtVG sind deshalb Leistungen der Unfallfürsorge ausgeschlossen, die für einen Körperschaden verlangt werden, der auf einem mehr als zehn Jahre zurückliegenden Unfallereignis beruht (BVerwG, U.v. 28.2.2002 - 2 C 5.01 - juris Rn. 18), auch wenn dieses - wie hier - fristgerecht gemeldet und auch als Dienstunfall anerkannt wurde (BayVGH, B.v. 21.11.2016 - 3 ZB 13.573 - juris Rn. 5).

    Im Übrigen könnte der pauschale Hinweis hierauf auch nicht als Anzeige einer psychischen Erkrankung angesehen werden (BayVGH, B.v. 21.11.2016 a.a.O. Rn. 8).

    Unfallansprüche sind vielmehr dem Dienstvorgesetzten zu melden, eine Kenntnis anderer Stellen hiervon genügt daher nicht, um die Ausschlussfristen des § 45 BeamtVG zu wahren (BayVGH, B.v. 21.11.2016 a.a.O. Rn. 12).

  • VG Bayreuth, 15.10.2019 - B 5 K 18.736

    Anerkennung weiterer Dienstunfallfolgen und von Unfallruhegehalt

    Eine Anerkennung ist daher auch dann ausgeschlossen, wenn der Beamte Fürsorgeansprüche aus einem Körperschaden auf ein Unfallgeschehen zurückführt, das er zwar fristgerecht gemeldet hat und das als Dienstunfall anerkannt worden ist, das aber im Zeitpunkt der Meldung bereits mehr als zehn Jahre zurückliegt (vgl. BayVGH, B.v. 21.11.2016 - 3 ZB 13.573 - juris Rn. 5; B.v. 29.4.2014 - 3 ZB 11.1420).

    Eine Kenntnis der Beihilfestelle, des Gesundheitsamtes, des arbeitsmedizinischen Dienstes oder - wie hier - des Versorgungsamtes bzw. ZBFS genügt hierfür nicht (vgl. BayVGH, B.v. 21.11.2016 - 3 ZB 13.573 - juris Rn. 12; B.v. 7.3.2017 - 3 ZB 14.1973 - juris Rn. 4).

  • VG Kassel, 07.12.2016 - 1 K 554/16

    Meldefrist für nachträglich eingetretene Dienstunfallfolgen

    Diese Auffassung wird von der weit überwiegenden Rechtsprechung (vgl. z.B. Bay. VGH, Beschluss vom 21. November 2016 - 3 ZB 13.573 - OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 11. Mai 2007 - OVG 4 N 47.05 - VG Augsburg, Urteil vom 20. Oktober 2016 - Au 2 K 16.925 - VG Düsseldorf, Gerichtsbescheid vom 06. Mai 2016 - 23 K 140/15 - VG München, Urteil vom 04. Februar 2016 - M 12 K 15.4380 - VG Neustadt (Weinstraße), Urteil vom 17. Juni 2015 - 1 K 660/14.NW - VG Bayreuth, Urteil vom 28. Januar 2014 - B 5 K 11.825 - VG Koblenz, Urteil vom 05. Juli 2012 - 6 K 146/12.KO - VG Sigmaringen, Urteil vom 19. Oktober 2010 - 5 K 1777/09 - VG Berlin, Urteil vom 13. Oktober 2009 - 28 A 333.05 - alle zit. nach juris) geteilt.
  • VG Ansbach, 14.01.2020 - AN 1 K 18.02496

    Keine Anerkennung einer Unfallfolge als Dienstunfall nach Ablauf der 10jährigen

    Eine Anerkennung ist daher auch dann ausgeschlossen, wenn der Beamte Fürsorgeansprüche aus einem Körperschaden auf ein Unfallgeschehen zurückführt, das er zwar fristgerecht gemeldet hat und das als Dienstunfall anerkannt worden ist, das aber im Zeitpunkt der Meldung bereits mehr als zehn Jahre zurückliegt (BayVGH, B.v. 21.11.2016 - 3 ZB 13.573 - juris Rn. 5).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht